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Häufig gestellte Fragen

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss demnach spätestens am 30. November beziehungsweise am letzten Arbeitstag im November bei der alten Krankenkasse vorliegen.

Die Franchise ist der Fixbeitrag, der pro Jahr an die Behandlungskosten gezahlt werden muss. Erwachsene können eine Franchise wählen zwischen 300 und 2500 Franken (Kinder zwischen 0 und 600 Franken). Falls Sie eine tiefe Franchise wählen, bezahlen Sie entsprechend weniger an Ihre Behandlungskosten. Dafür fällt die Prämie höher aus. Entscheiden Sie sich hingegen für eine hohe Franchise, haben Sie zwar eine höhere Kostenbeteiligung, bezahlen aber auch eine deutlich tiefere Prämie. Wenn Sie eine hohe Franchise von 2500 Franken wählen, sollten Sie sich über das finanzielle Risiko im Klaren sein. Im Ernstfall müssen Sie in einem Jahr bis zu 3200 Franken aus eigener Tasche bezahlen (2500 Franken Franchise plus den maximalen Selbstbehalt von 700 Franken). Bei einer hohen Franchise lohnt es sich also, diesen Betrag auf einem Bankkonto zur Seite zu legen.

Bei der Wahl der optimalen Franchise sind, abgesehen von der erforderlichen Liquiditätsreserve, vor allem die jährlichen Behandlungskosten ausschlaggebend. Es zeigt sich, dass für Erwachsene in der Regel nur zwei Franchisenstufen Sinn machen. Bei jährlichen Behandlungskosten bis und mit 2000 Franken lohnt sich die höchste Franchise (2500 Franken), bei Kosten ab 2000 Franken jährlich lohnt sich die tiefste Franchise (300 Franken). Bei Kindern empfiehlt sich in der Regel die Franchise von 0 Franken.

Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Jahres ausgeschöpft ist. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen Sie zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, jedoch höchstens 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken). Dieser Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

In diesen Fällen müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen:
1.) Sie arbeiten weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
2.) Sie sind nicht oder nicht mehr berufstätig. Das gilt z. B. für Hausfrauen und -männer, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Kinder und Jugendliche.

Grund- und Zusatzversicherungen dürfen Sie bei verschiedenen Krankenkassen haben. Ihre Zusatzversicherung können Sie also auch bei einem Wechsel der Grundversicherung behalten. Denken Sie über einen Wechsel der Zusatzversicherung nach? Gemeinsam mit unserer Partnerin Sanitas bieten wir Ihnen das  «Sorglos-Paket Gesundheitsvorsorge» an. Diese umfassen sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen und bieten attraktive Vorteile wie administrative Unterstützung, eine 24-Stunden-Hotline und exklusive Rabatte.

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Sorglos-Paket

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