Police
Die Police ist – zusammen mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen - der schriftliche Vertrag, welcher nach Abschluss einer Versicherung zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem zu Versichernden besteht. Er enthält wichtige Angaben zu den gedeckten Risiken, dem Leistungsumfang sowie den Preis sprich die Prämie für den Versicherungsschutz.

Versicherungsprämie
Die Prämie ist - der Preis für den Versicherungsschutz und deckt die Kosten der Versicherungsleistungen (Schadenzahlungen) sowie den gesamten Verwaltungsaufwand. Die meisten Versicherungsprämien werden jährlich bezahlt. Eine Ausnahme ist beispielweise die Prämie für die Krankenversicherung. Diese wird üblicherweise monatlich bezahlt.

Zeitwert

Ist für Versicherungen vor allem der Wert der Sache im Zeitpunkt des Schadenereignisses, wenn es um die Bezifferung der Versicherungsleistung geht. Der Wertverlust gegenüber dem Neuwert entsteht durch die Nutzung der Sache oder deren Alter (evtl. Altersschäden).

Grobfahrlässigkeit
Wer einen Schaden verursacht, indem er grobfahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder die Kosten für den Schaden zurückverlangen. Grobfahrlässig ist ein Verhalten oder eine Handlung, bei welcher elementare oder grundlegende Vorsichtsregeln missachtet werden, die üblicherweise Jedermann im täglichen Leben befolgt («so etwas darf nicht passieren»). Beispiel: heisse Asche im Abfall entsorgen, nicht angegurtet Auto fahren, Skifahren ausserhalb der markierten Skipiste ohne Sicherheitsausrüstung, etc. (Achtung: Liste nicht vollständig)

Annullationsversicherung
Die Annullationsversicherung übernimmt die Kosten für Deine bereits gebuchte und bezahlte Reise, wenn Du diese aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst. Zu den gedeckten Risiken gehören beispielsweise Unfall, Erkrankung oder Todesfall vor der Abreise, Naturkatastrophen und Unruhen im Ferienland. Eine Annullationsversicherung lohnt sich besonders dann, wenn Du längere oder besonders teure Ferien geplant hast.

Abredeversicherung

Warst Du vor deiner Reise in einem Arbeitsverhältnis und damit unfallversichert, kannst Du mit einer Abredeversicherung diesen wichtigen Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate verlängern. Der Schutz gegen Nichtberufsunfälle ist auch bei Ferienreisen im Ausland wirksam. Die Abredeversicherung muss vor dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis abgeschlossen und bezahlt werden.

Hausratversicherung
Ist eine Sachversicherung für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat), welche Dich für Feuer-, Elementar-, Wasser- oder Diebstahlereignisse an Deinem Wohnort versichert. Der Hausrat ist üblicherweise zum Neuwert versichert. Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig, dass die korrekte wertmässige Summe aller Gegenstände ermittelt wird, um eine Unterversicherung mit negativen Folgen im Schadenfall zu verhindern. Ein empfehlenswerter Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» deckt den Verlust von geliebten Gegenständen wie Bike, Laptop, Skier, Fotokamera etc. wenn sie ausser Haus entwendet werden.
Eher weglassen: … allerdings sind je nach Versicherungsgesellschaft Dinge, die nicht mehr gebraucht werden wie Skier, Velos oder Sportausrüstungen oft nur zum aktuellen Zeitwert versichert.

Privathaftpflichtversicherung
Sie ist die wohl wichtigste freiwillige Versicherung.
Privatpersonen sind verpflichtet, für den finanziellen Schaden aufzukommen, wenn sie jemandem – gewollt oder ungewollt – Schaden zufügen. Auch dann, wenn Du als Hundehalter, Sportler oder Mieter einer Sache bei Sach- oder Personenschäden haftbar bist. Das kann sehr schnell sehr teuer werden und ohne Versicherung sogar zum finanziellen Existenzminimum führen. Die Ausgaben für die meist günstige Prämie lohnen sich vor allem im Schadenfall sehr schnell.

Franchise
Jährliche Kostenbeteiligung der versicherten Person an ihren Gesundheitskosten. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt CHF 300 pro Jahr für Erwachsene ab Alter 19 (bei Kindern ist diese CHF 0). Versicherte haben die Möglichkeit, sich in definierten Stufen stärker an den Kosten zu beteiligen, was sich insbesondere für sehr Gesunde lohnt. Denn je nach Höhe der Wahlfranchise gewährt ein Krankenversicherer unterschiedliche Prämienrabatte. Die Beträge der wählbaren Franchise bewegen sich zwischen CHF 500 und CHF 2500 für Erwachsene sowie zwischen CHF 100 und CHF 600 für Kinder.

Selbstbehalt bei der Krankenkasse
Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Dir gewählte Franchise ausgeschöpft ist. Von da an übernimmst Du 10% der Behandlungskosten (max. CHF 700 pro Jahr.) Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

3 Säulen Prinzip
Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf drei Bereichen. Diese sogenannten Säulen bestehen aus der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Diese 3 Säulen ergänzen sich ideal und bilden das Vorsorgesystem der Schweiz.

  • 1. Säule
    Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und dient zur Existenzsicherung. Sie wird nach dem Umlageverfahren finanziert: die Beiträge werden im selben Jahr für die Leistungen verwendet, so dass grundsätzlich kein Sparprozess besteht. Die 1. Säule ist obligatorisch und besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen. Der persönliche Beitrag für die 1. Säule beträgt für Arbeitnehmer monatlich 5.125% und wird dir direkt vom Lohn abgezogen. Auch Dein Arbeitgeber zahlt jeden Monat 5.125% Deines Lohnes in die 1. Säule ein. Übrigens: für Nichterwerbstätige (z.B. Studenten) beträgt der Mindestbeitrag CHF 496 pro Jahr.
  • 2. Säule
    Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge und dient zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung. Zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers wird ein individuelles Alterskapital angespart, welches bei Pensionierung als Rente (oder oft auch als Kapital) bezogen werden kann. Zusammen mit der Rente 1. Säule sollte diese ca. 60% - 70% des zuletzt bezogenen Lohnes abdecken. Neben der beruflichen Vorsorge (BVG) gehört auch die Unfallversicherung (UVG) zur 2. Säule. Je nach Alter steigen die gesetzlichen Sparbeiträge von anfangs 7% bis auf ein Maximum von 18% des versicherten Lohnes an. Je nach gewähltem Vorsorgeplan sind auch höhere Sparbeiträge möglich. An diese Beiträge steuert der Arbeitgeber mindestens die Hälfte bei.
  • 3. Säule
    Die freiwillige 3. Säule ist die private Vorsorge und bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit und ermöglicht, sich auch noch im Ruhestand Wünsche und Träume zu erfüllen. Man kann die 3. Säule mit diversen Spar- und Versicherungslösungen individuell gestalten und kombinieren. Es wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.


Säule 3a – gebundene Vorsorge
Die Säule 3a steht nur Erwerbstätigen offen. Du kannst sie entweder bei einer Bank oder einer Versicherung abschliessen. Personen, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind (ab CHF 21 330 Jahreseinkommen), können aktuell maximal CHF 6826 einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das lohnt sich also gleich doppelt, denn so kannst Du nämlich nicht nur für dein Alter optimal vorsorgen, sondern gleichzeitig noch Steuern sparen.Wie der Name schon sagt, ist das einbezahlte Geld "gebunden" und du kannst nicht jederzeit frei darüber verfügen. Im Normalfall kann das Geld erst mit der Pensionierung bzw. 5 Jahre davor bezogen werden. Ein früherer Bezug ist nur möglich, wenn Du Dich selbstständig machst, die Schweiz endgültig verlässt oder ein selbstbewohntes Eigenheim kaufen möchtest.

Säule 3b – freie Vorsorge
Im Gegensatz zur Säule 3a kannst du bei der Säule 3b jederzeit über dein Geld verfügen. Sie dient somit sehr gut auch für mittel- oder langfristige Sparziele. Zur Säule 3b zählen grundsätzlich alle übrigen Sparformen wie Sparkonto, Anlagefonds, Aktien, Obligationen, Edelmetalle oder Lebensversicherungen ohne die verfügungsmässigen Einschränkungen der gebundenen Vorsorge.