Teilzeit wird bei Familien immer beliebter. Eine Swiss Life-Studie zeigt: In 62 Prozent der Haushalte mit Kindern arbeitet ein Elternteil in einem reduzierten Arbeitspensum. Sind auch Sie in Teilzeit angestellt oder möchten in naher Zukunft Ihr Pensum reduzieren? Wir geben Ihnen die wichtigsten Tipps mit auf den Weg.
Kinderbetreuung, Haushalt, Work-Life-Balance – die Gründe für Teilzeitarbeit sind bei Schweizer Eltern vielfältig. Doch ein reduziertes Pensum bringt nicht unbedingt nur Vorteile mit sich. Entscheiden Sie sich aktiv für Teilzeit, möchten Sie also weniger als 90 Prozent arbeiten, sollten Sie einiges beachten.
Damit Sie Ihr Leben mit einem Teilzeitjob selbstbestimmt geniessen können und mit keinen bösen Überraschungen rechnen müssen, gibt Swiss Life Select Ihnen wertvolle Teilzeit-Tipps mit auf den Weg.
Die neun wertvollsten Tipps für Teilzeitarbeit
Tipp 1: Lieber Teilzeit als Auszeit
Sie überlegen, eine längere Pause im Beruf einzulegen? Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Ausstieg aus dem Beruf aufgrund von physischen oder psychischen Belastungen unumgänglich ist. Trotzdem möchten wir Ihnen ans Herz legen, möglichst immer mit einem Bein im Job zu stehen. So halten Sie nicht nur die Vorsorgelücke klein.
Auch Ihr Selbstbewusstsein wird durch eine berufliche Herausforderung gestärkt. Sie verhindern, dass Sie den Anschluss verlieren und Ihre Karriere dadurch negativ beeinflusst wird. Ein weiterer Vorteil: Sie und Ihr Partner tragen beide zum gemeinsamen Einkommen bei. Niemand ist von dem anderen abhängig.
Tipp 2: Familienbudget aufstellen
Dank Teilzeitarbeit haben Sie endlich mehr Zeit für die Familie und sich selbst. Doch dabei ist es wichtig, das Budget im Auge zu behalten. Stellen Sie Ein- und Ausgaben einander gegenüber – so können Sie finanziell zuversichtlich in die Zukunft blicken und das Familienleben selbstbestimmt gestalten.
Tipp 3: Arbeitspensum berechnen
Teilzeitarbeit ist verführerisch. Das zeigt auch unsere Studie: 92 Prozent der Schweizer Eltern möchten gerne Teilzeit arbeiten. Doch wie gut können sie es sich überhaupt leisten? Der Teilzeitrechner von Swiss Lift hilft Ihnen dabei, das perfekte Pensum zu finden.
Tipp 4: Arbeitspensum von mindestens 60 Prozent
Je mehr Zeit für Sie und die Familie neben dem Beruf bleibt, desto selbstbestimmter können Sie diese mit Ihren Liebsten gestalten. Trotzdem sollten Sie beachten: Arbeiten Sie weniger als 60 Prozent, können grosse Vorsorgelücken entstehen. Der Grund: Haben Sie ein Einkommen unter CHF 21 330 (Eintrittsschwelle) fallen die PK-Beiträge weg und Sie erhalten im Alter nur noch die AHV-Minimalrente in Höhe von 1175 Franken – eine Summe, die nicht einmal für das Existenzminimum reicht.
Tipp 5: Einzahlungen in die 3. Säule
Kümmern Sie sich unbedingt um die private Vorsorge, um ernste Konsequenzen im Alter zu vermeiden. Durch das reduzierte Arbeitspensum zahlen Sie weniger in die AHV und in die Pensionskasse ein. Bei Invalidität oder im Alter erhalten Sie automatisch weniger Leistungen. Um frühzeitig Vorsorgelücken festzustellen, können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen AHV-Auszug verlangen und die Differenz bis zu fünf Jahre rückwirkend ausgleichen.
Mit der Säule 3a schliessen Sie nicht nur Vorsorgelücken und sparen für den Ruhestand – Sie sichern sich zusätzlich gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod ab.
Tipp 6: Einkauf in die Pensionskasse
Vorsorgelücken durch Teilzeitarbeit können Sie durch einen zu 100 Prozent steuerlich absetzbaren Einkauf in die Pensionskasse auffüllen.
Tipp 7: Workload im Rahmen halten
Sie haben sich bewusst für einen Teilzeitjob entschieden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie sich nicht übernehmen und der Workload im Rahmen bleibt. Im schlimmsten Fall arbeiten Sie 10 oder 20 Prozent mehr als geplant, erhalten aber trotzdem nur das vereinbarte Salär. Hier ist grosse Selbstverantwortung gefragt!
Tipp 8: Unfallversicherung abschliessen
Unbedingt beachten: Sie sind nur dann über den Arbeitgeber im Falle eines Nichtbetriebsunfalls versichert, wenn Sie bei diesem mindestens acht Stunden in der Woche arbeiten. Andernfalls sind nur Betriebsunfälle versichert und Sie sollten unbedingt die Nichtberufsunfalldeckung über Ihre private Krankenkasse einschliessen.
Tipp 9: Konkubinatsvertrag abschliessen
Sie sind nicht mit Ihrem Partner verheiratet? Dann sollten Sie über einen Konkubinatsvertrag nachdenken. Im Falle einer Trennung werden Ihre Pensionskassenbeiträge nicht geteilt. Haben Sie nur ein niedriges Einkommen, erhalten Sie folglich auch nur eine niedrige Rente. Der Konkubinatsvertrag soll das verhindern, indem er die Einkommensverhältnisse im Falle einer Trennung regelt.
Bildnachweis: Caroline Hernandez, Unsplash
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