Sie haben den Wunsch nach einem neuen Auto und möchten sicher und selbstbestimmt der Zukunft entgegenfahren? Swiss Life Select beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema «Autoversicherung in der Schweiz» und zeigt, wie Sie sich umfassend gegen Risiken absichern können.
Ist eine Autoversicherung in der Schweiz Pflicht?
Ja. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Auto-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto, mit dem Sie im öffentlichen Verkehr unterwegs sein möchten, abzuschliessen. Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, erhalten Sie keine Zulassung vom Strassenverkehrsamt für Ihren Wagen. Für die Einlösung benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, der von der Versicherungsgesellschaft auf elektronischem Weg dem Strassenverkehrsamt übermittelt wird.
Was deckt die Auto-Haftpflichtversicherung?
Die Auto-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf, die durch das eigene Auto verursacht wurden. Dazu gehören:
- Schäden an anderen Sachen
- Schäden an Personen
- Schäden an Tieren
Schäden, die am eigenen Auto entstehen, werden wiederum durch die Teil- oder die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.

Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?
Eine wichtige Frage, die Sie sich vor dem Versicherungsabschluss stellen sollten: Ist eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung die richtige Wahl für mein Auto?
Kaufen Sie einen Neuwagen, ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Entscheiden Sie sich dafür, ein Auto durch Leasing zu finanzieren, ist diese sogar Pflicht. Fahren Sie ein Occasion-Auto, gilt: Je älter das Auto, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Teilkaskoversicherung ausreicht.
Trotzdem sollten Sie auch immer Ihre persönliche Situation im Blick haben: Wie viel haben Sie für das Auto gezahlt? Was sind Ihre finanziellen Möglichkeiten?
Teilkasko: Was ist versichert?
Eine Teilkaskoversicherung deckt Fahrzeugschäden, für die Sie nicht verantwortlich sind. Darunter fallen beispielsweise:
- Glasbruchschäden (ohne Scheinwerfer)
- Diebstahl
- Schäden durch Elementarereignisse, z. B. Hagelschäden, Lawinen
- Beschädigungen durch Brand, z. B. durch einen Kurzschluss
- Kollision mit Tieren
- Schneerutsch
- Mut-/böswillige Handlungen Dritter, z. B. Abbrechen von Rückspiegeln oder Scheibenwischern, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank (nicht abgedeckt sind Schäden in Form von zerkratztem Lack oder Blechschäden)
Beachten Sie: Die Teilkaskoversicherung kommt nicht für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto auf.
Vollkasko: Was ist versichert?
Die Vollkaskoversicherung deckt Kollisionsschäden an Ihrem Auto – selbst dann, wenn Sie die Schuld am Schaden tragen.
Ab wann sollte ich lieber eine Teilkasko- statt eine Vollkaskoversicherung wählen?
Beachten Sie, dass ein Neuwagen schnell an Wert verliert – in den ersten zwei Jahren 40 bis 50 Prozent. Aus diesem Grund bieten Versicherer Zeitwertzusatzlösungen an.
Wir empfehlen, ab einem Fahrzeugalter von circa sechs bis acht Jahren, die Deckung zu prüfen und ggf. auf Teilkasko umzusteigen. Trotzdem sollten Sie immer Ihre persönliche Situation im Auge behalten: Fahren Sie ein teures Auto, kann es sich lohnen, länger bei der Vollkaskoversicherung zu bleiben.
Was kostet eine Autoversicherung in der Schweiz?
Was eine Autoversicherung in der Schweiz kostet, hängt ganz von Ihrem Fahrzeugmodell, der Prämienstufe, der Kilometerlaufleistung, dem Deckungsumfang sowie Zusatzdeckungen gemäss persönlichem Bedarf ab.
Wie und wann sollte ich meine Autoversicherung kündigen?
Kündigen Sie Ihre Autoversicherung schriftlich, möglichst per Einschreiben. Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht jederzeit Ihren Vertrag kündigen können. Folgende Gelegenheiten können Sie nutzen, um Ihre Autoversicherung in der Schweiz zu kündigen:
- Vertragsende (wie im Vertrag definiert)
- Jährliches Kündigungsrecht
- Prämienerhöhung
- Schadensfall
- Fahrzeugwechsel oder Fahrzeugverkauf
Freie Fahrt für Ihre Versicherung!

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Bildquelle: iStock, mixetto