Die Abkürzung BVG ist Ihnen schon öfters zu Ohr gekommen. Aber was bedeutet BVG genau? Und was hat die Pensionskasse und berufliche Vorsorge damit zu tun? Swiss Life Select beantwortet die wichtigsten Fragen zur zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge.

Was bedeutet «BVG» in der Schweiz?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Ausdruck BVG für die berufliche Vorsorge, sprich die Pensionskasse, beziehungsweise die zweite Säule des Sozialsystems der Schweiz genutzt. Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz definiert die gesetzlichen Mindestvorschriften der beruflichen Vorsorge.

Seit wann gibt es das BVG?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wurde am 01.01.1985 in Kraft gesetzt.

Zuvor gab es bereits Pensionskassen, 1925 gab es 262 000 Mitglieder in 1200 Pensionskassen. Allerdings waren diese Mitglieder in den darauffolgenden Jahrzehnten einer privilegierten Gruppe vorbehalten, wie Beamten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der SBB oder Angestellten von Banken und Versicherungen. Die Pensionskasse galt dabei als wichtiges Mittel, um Mitarbeitende zu binden.

Wozu dient die berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge ist eine Absicherung für Versicherte und Angehörige und unterstützt sie dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall soll die zweite Säule die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise möglich machen. Ziel ist es, dass die erste und die zweite Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes abdecken.

Wann ist die berufliche Vorsorge obligatorisch?

Obligatorisch versichert ist, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Sie sind AHV-pflichtig, also bereits in der ersten Säule versichert.
  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und befinden sich noch nicht im gesetzlichen Rentenalter (Versicherung für Invalidität und Tod gilt ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag sind Sie auch für Altersleistungen versichert). 
  • Ihr Jahreslohn beträgt mehr als 21 510 Franken (Stand 2022). 

Wer ist nicht obligatorisch über die berufliche Vorsorge versichert?

  • Selbständigerwerbende
  • Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen mit befristetem Arbeitsvertrag (höchstens drei Monate)
  • Familienmitglieder, die im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätig sind
  • Personen, die mindestens zu 70 Prozent erwerbsunfähig sind (im Sinne der IV)

Kann ich mich freiwillig über die zweite Säule versichern?

Ja. Arbeiten Sie in einem Teilzeitpensum und verdienen weniger als 21 510 Franken (Stand 2022), können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.

Sind Sie selbstständig tätig, versichern Sie sich bei Ihrem Berufsverband oder bei der Vorsorgeeinrichtung Ihrer Angestellten. Im Zweifel können Sie sich jedoch immer an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wenden.

Auszahlung BVG: Wann wird meine Rente ausgezahlt?

Versicherte können ihr Guthaben aus der Pensionskasse auf verschiedene Arten beziehen: als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem. Dies geschieht, sobald Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. In jedem Fall ist das aktuelle Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend. Lieber eine monatliche Rente oder einen einmaligen Kapitalbezug? Eine Antwort liefert unser Ratgeber «Rente oder Kapital – acht Tipps, um den Entscheid zu erleichtern».

Wie hoch ist der BVG-Abzug?

Wie hoch der BVG-Beitrag ist, hängt von Ihrem Lohn, Ihrem Alter und dem Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers ab.

Sind Sie zwischen 25 und 34 Jahre alt, beträgt der PK-Beitrag gemäss BVG lediglich 7 Prozent des versicherten Gehalts. Wenn Sie zwischen 55 und 64 Jahre alt sind, werden 18 Prozent fällig. Mindestens die Hälfte davon übernimmt Ihr Arbeitgeber. 

Ist ein Vorbezug der Pensionskassengelder möglich?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Sie erwerben selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Sie machen sich selbstständig.
  • Sie wandern in einen nicht EU-/EFTA-Staat aus (bei Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat erhalten Sie nur überobligatorische PK-Leistungen)
  • Sie entscheiden sich für die Frühpensionierung
Ein Vorbezug der Pensionskassengelder ist möglich bei Selbstständigkeit, Auswanderung, Frühpensionierung oder Erwerb von Wohneigentum
Ein Vorbezug der Pensionskassengelder ist möglich bei Selbstständigkeit, Auswanderung, Frühpensionierung oder Erwerb von Wohneigentum

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