Längst sind eheähnliche Beziehungen wie das Konkubinat, die Lebensgemeinschaft in getrennten Haushalten oder die gleichgeschlechtliche Partnerschaft Alltag. Doch vielen ist nicht bewusst: Paare ohne Trauschein tragen höhere Risiken. Die folgende Checkliste schafft Abhilfe – damit Sie Ihre Familie vorsorglich vor Risiken schützen und auch im Ernstfall selbstbestimmt entscheiden können.

1. Konkubinatsvertrag: Absicherung ohne Trauschein

Auch ohne Hochzeit kann ein dem Ehevertrag ähnlicher Konkubinatsvertrag Klarheit schaffen. Gibt es gemeinsamen Immobilienbesitz, sollte dieses Dokument die jeweiligen Anteile der Beteiligten ausweisen. Zudem empfiehlt sich eine Liste des Vermögensinventars, aus der ersichtlich ist, was wem gehört. Vereinbaren Sie schriftlich, wie bei einem hypothetischen Ende der Beziehung mit diesen Werten umgegangen wird.

Unsere Empfehlung: Überprüfen und aktualisieren Sie diese Vereinbarung auch nach der Unterzeichnung in regelmässigen Abständen. Das ist zwar nicht romantisch, aber im Streitfall durchaus hilfreich.

2. Erwerbsunfähigkeit im Konkubinat

Auch eine plötzliche Erwerbsunfähigkeit stellt in einer Partnerschaft, in der man füreinander Verantwortung übernimmt, ein hohes Risiko dar und kann sehr schnell zu dramatischen Haushaltslöchern führen. Nutzen Sie als junges Paar oder Familie den Swiss Life-Vorsorgecheck, um diese Eventualität durchzukalkulieren. Zeigen sich Lücken auf, können Sie diese mit einer privaten Vorsorge schliessen.

3. Babypause und Elternzeit im Konkubinat

In der Babypause und viele Jahre darüber hinaus ist ein Elternteil häufig nicht mehr voll erwerbsfähig – in der Regel ist dies immer noch die Frau. Folglich zahlen Sie auch weniger AHV-Beiträge ein, was speziell im Alter von Nachteil ist. Anders als bei verheirateten Müttern sieht der Staat hier keinen Vorsorgeausgleich vor. Grund genug, die private Altersvorsorge frühzeitig zu kalkulieren, damit Selbstbestimmung und finanzielle Zuversicht ein Leben lang erhalten bleiben.

Mehr zum Thema lesen Sie in dem Artikel «Teilzeitarbeit gleich Vorsorgelücke?» von Swiss Life.

4. Trennung im Konkubinat mit Kind

Selbst Kinder sind heute kein zwingender Grund mehr, zu heiraten. Umso bedeutender ist es, die Sorgerechtsfrage frühzeitig zu klären. Wie ist das Umgangsrecht geregelt, wenn tatsächlich Schluss mit der Beziehung ist? Welcher Unterhalt ist vereinbart? Schön ist die Auseinandersetzung mit diesen Themen nicht. Aber noch unschöner ist es, wenn diese Situationen gänzlich unvorbereitet eintreten. Die Vormundschaftsbehörde, versierte Anwälte und Vorsorgespezialisten stehen Ihnen deshalb lieber früher als später beratend zur Seite.

5. Kindesunterhalt

Seit 2014 steht es unverheirateten Eltern frei, ob sie miteinander einen Unterhaltsvertrag abschliessen möchten. Da jedoch finanzielle Gesichtspunkte im Fall einer Trennung häufig zu Streitereien führen, kann man nur dazu raten. So sind auch Kinderalimente fest vereinbart und können in die Finanzplanung miteinbezogen werden.

6. Unterschiedliche Nationalität im Konkubinat

In Zeiten der Globalisierung nehmen gemischtnationale Beziehungen speziell unter jungen Menschen zu und schaffen teilweise juristische wie versicherungstechnische Herausforderungen. Die Grundregeln (eine Aufenthaltsbewilligung vorausgesetzt) lauten: Eine Krankenversicherung ist obligatorisch, genauso eine Unfallversicherung, solange der Partner noch keine Arbeitsstelle hat. Wie alle Schweizer müssen auch Ausländer in die AHV einzahlen. Kinderzulagen sind in der Schweiz kantonal geregelt. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus ist dieses Thema hoch komplex und bedarf einer ausführlichen Beratung durch Vorsorgeexperten und Behörden, um auch unter unverheirateten Umständen familiäre Stabilität zu erzielen.

7.  Patientenschutz

Im gesundheitlichen Ernstfall geniessen Lebensgefährten weit weniger Rechte als Eheleute, denn hier greift der Patientenschutz. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer besseren Hälfte eine Auskunftsvollmacht erteilen. In gravierenden Fällen ist sie die einzige Möglichkeit, Informationen über den Gesundheitszustand zu erhalten und ein Besuchsrecht zu erwirken.

Wichtiger Hinweis: Gibt es eine Patientenverfügung, lassen Sie sich auch in dieser erwähnen. Nur so haben Sie die Chance, den Willen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin offiziell zu vertreten.

8. Umgang mit Banken, Behörden und Versicherungen im Konkubinat

Wie bei medizinischen Institutionen ist der Datenschutz bei Banken, Behörden und Versicherungen oberstes Gebot. Zu Recht. Um dennoch im Sinne Ihres Partners handlungsfähig zu bleiben, empfehlen sich hier klare Vollmachtsregelungen. So können Sie auch als Freund oder Freundin relevante finanzielle Entscheidungen treffen, behördliche Abwicklungen übernehmen und mit den Versicherungen effektiv korrespondieren.

9. Pensionierung

Bis zur Pensionierung und dem Todesfall reichen die Gedanken an eine gemeinsame Zukunft oft nicht. Deshalb der Rat: Besprechen Sie mögliche Begünstigungen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin mit Ihrer Pensionskasse im Bereich der 2. Säule und Ihrem Vorsorgeberater im Bereich der Säule 3a. So bleiben finanzielle Zuversicht und Selbstbestimmung im Alter erhalten. Die Pensionskasse kann Lebensgemeinschaften ab fünf Jahren als Begünstigungsgrundlage anerkennen. Massgebend sind immer die reglementarischen Bestimmungen.

10. Tod

Für Unverheiratete gibt es weder eine private noch eine staatliche Witwenrente. Um auch nach dem Ableben des Partners den ehemals gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, sollten finanzielle Lücken rechtzeitig mit ergänzenden privaten Anlagen oder Policen geschlossen werden. Kinder von Eltern ohne Trauschein bekommen zwar beim Tod der Mutter oder des Vaters eine AHV-Waisenrente, diese deckt jedoch nur die Grundbedürfnisse. Hier ist eine gute Vorsorge besonders dringend zu empfehlen.

11. Erbschaften

Konkubinatspartnerinnen und -partner stehen nach Gesetz in keinem erbrechtlichen Verhältnis zueinander. Ohne Vorkehrungen gilt die gesetzliche Erbfolge zugunsten der Verwandten der verstorbenen Person.

Unsere Empfehlung, auch für junge Paare: Sichern Sie die erbrechtliche Begünstigung und vermeiden Sie Erbschaftsstreitigkeiten mit einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag). Noch besser: Setzen Sie zusätzlich auf eine private Lebensversicherung zur Absicherung und berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Folgen.

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