Schicksalsschläge können uns allen widerfahren und unser Leben aus der Bahn werfen. Wer entscheidet in medizinischen Fragen, wenn Sie es nicht mehr können? Mit einer Patientenverfügung bleiben Sie und Ihre Familie selbstbestimmt und legen fest, was passiert, wenn Sie urteilsunfähig werden. Swiss Life Select beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wenn Sie bewusstlos ins Spital eingeliefert werden, können Sie den Ärztinnen und Ärzten nicht mehr mitteilen, welche medizinische Behandlung Sie möchten. Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorab fest, wie Sie behandelt werden wollen und wer für Sie stellvertretend entscheidet. 

Gemäss einer Bevölkerungsbefragung von Pro Senectute Schweiz aus dem Jahr 2021 haben 28% der Befragten eine Patientenverfügung ausgefüllt. 2020 war es noch knapp jede vierte Person (24%).

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legt eine urteilsfähige Person unter anderem fest, welche medizinischen Massnahmen im Fall von Urteilsunfähigkeit ergriffen werden dürfen und welche nicht. Hierunter fällt zum Beispiel die Entscheidung, ob eine Reanimation durchgeführt werden soll oder nicht oder ob Sie an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden wollen oder nicht.

Zudem können Sie in einer Patientenverfügung festlegen, welcher natürlichen Person im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit die Entscheidungsbefugnis übertragen werden soll. Diese Person erhält die Vollmacht, die medizinischen Massnahmen mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen, entsprechende Entscheidungen zu treffen bzw. Ihren persönlichen Willen zu vertreten.

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Die Patientenverfügung ist ein höchstpersönliches Recht und kann nur für sich selbst erstellt werden.

Wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Falls keine Patientenverfügung vorliegt, erhalten bei einem urteilsunfähigen Patienten die folgenden Personen in nachgenannter Reihenfolge für die Festlegung von medizinischen Massnahmen das gesetzliche Vertretungsrecht, sofern sie zudem dem Patienten regelmässig und persönlich Beistand geleistet haben: 

  1. Beistand für medizinische Massnahmen
  2. Ehe- oder eingetragene/-r Partner/-in
  3. Lebenspartner/-in
  4. Nachkommen
  5. Eltern
  6. Geschwister

Sollten mehrere entscheidungsbefugte Personen (zum Beispiel Kinder) unter sich zu keiner Einigung gelangen, kann dies im Extremfall dazu führen, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) intervenieren muss.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

  • Sie bleiben selbstbestimmt und können sich vor ungewollten medizinischen Massnahmen schützen.
  • Sie schützen Ihre Angehörigen vor schwierigen Entscheidungen, indem Sie selbst die Verantwortung übernehmen. 
  • Sie legen selbst fest, welche Behandlungen vorgenommen werden sollen, zum Beispiel, ob Sie lebenserhaltende oder lebensverlängernde Massnahmen wünschen oder nicht.
  • Sie bestimmen, ob Sie von Medikamenten oder Maschinen unterstützt werden wollen oder nicht. 
  • Das medizinische Personal ist verpflichtet, sich an Ihre Verfügungen zu halten.
christoph_erni_foto.1024x1024
Nebst der Selbstbestimmung über medizinische Massnahmen nehmen Sie mit einer Patientenverfügung auch Ihre eigene Verantwortung wahr und schieben diese nicht Ihren Angehörigen zu.

Wie formuliert man eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie in einer bestimmten Situation zustimmen oder nicht. Zudem können Sie definieren, welche Vertrauensperson über eine medizinische Massnahme entscheiden soll, wenn Sie es selbst nicht mehr tun können.

Die medizinischen Massnahmen umfassen sowohl die ärztliche Behandlung sowie therapeutische und pflegerische Vorkehrungen als auch Bestimmungen über die eigenen Werte (zum Beispiel konkrete Operationen, Eingriffe, Therapien, Medikamente, Schmerzlinderung, Lebensverlängerung, künstliche Ernährung und Beatmung, Sterbebegleitung, Sterbeort, Organspende, Obduktion). Wichtig ist, dass aus der Patientenverfügung für das medizinische Personal hervorgeht, was für Sie persönlich «Lebensqualität» bedeutet.

Bei konkreten Formulierungsfragen oder Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch ausgewiesene Fachpersonen.

Verschiedene Organisationen stellen Vorlagen für die Patientenverfügung bereit. Als Beispiel hier diejenigen des Berufsverbands für Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), erhältlich als Download in einer Kurzversion oder einer Langversion.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Die Patientenverfügung muss zur Rechtsgültigkeit schriftlich aufgesetzt, persönlich datiert und eigenhändig unterzeichnet werden. Eine Beurkundung ist weder notwendig noch rechtlich vorgesehen.

Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben, um den aktuellen Willen zu bestätigen. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für den Fortbestand der Gültigkeit. Falls der Inhalt angepasst wird, sollte die Verfügung gänzlich neu verfasst werden.

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Die Bestimmungen einer Patientenverfügung treten erst dann in Kraft, wenn die eigene Urteilsunfähigkeit (vorübergehend oder dauernd) eingetreten ist und medizinische Massnahmen vorgenommen werden müssen. Die Urteilsunfähigkeit wird durch einen Arzt bzw. eine Ärztin festgestellt.

Wo kann ich die Patientenverfügung hinterlegen?

Die unterschriebene Patientenverfügung sollte an einem Ort hinterlegt werden, der im Notfall schnell gefunden werden kann. Es empfiehlt sich darüber hinaus, Angehörigen und/oder dem Hausarzt, der Hausärztin eine Kopie zu geben und stets eine Hinweiskarte für das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf sich zu tragen (zum Beispiel im Portemonnaie). Wenn Sie über ein elektronisches Patientendossier verfügen, können Sie auch dort eine Kopie der Patientenverfügung hinterlegen. 

Tipp

Sie können das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf Ihrer Krankenkassen-Versichertenkarte eintragen lassen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vor der weiteren Behandlung einer urteilsunfähigen Person die Versichertenkarte zu konsultieren, und erhalten so Kenntnis vom Vorhandensein der Verfügung.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Vorlagen für Patientenverfügungen sind je nach Anbieter kostenlos oder gegen eine Gebühr erhältlich. 

Muss ich meine Patientenverfügung aufgrund der Erbrechtsänderungen ab 2023 anpassen?

Die Patientenverfügung muss aufgrund der Erbrechtsrevision nicht angepasst werden. Die geänderten Erbrechtsbestimmungen per 1. Januar 2023 haben keinerlei Einfluss auf bestehende oder neue Patientenverfügungen. 

Vorsorgeauftrag

Nebst einer Patientenverfügung sollten Sie auch einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Dieser legt fest, wer Sie bei persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten vertreten sollte, würden Sie urteilsunfähig werden.

Wie organisiere ich meine Nachlassplanung?

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.

Bildquelle: iStock

Das könnte Sie auch interessieren

Finanzen

Was ändert sich bei der Erbschafts- und Nachlassplanung?

Mehr lesen

Finanzen

Invalidität und Todesfall – wie kann ich mich absichern?

Mehr lesen

Finanzen

Vorsorge für Frauen: zehn Tipps für Ihre Altersvorsorge

Mehr lesen