Welche Versicherungen sind notwendig, um sich als Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer gegen finanzielle Risiken abzusichern? Hier erfahren Sie alles Wichtige über die obligatorische Versicherung sowie weitere empfehlenswerte Versicherungen, mit denen Sie Ihr Eigenheim selbstbestimmt umfassend absichern können.
Obligatorische Versicherung
Gebäudeversicherung
Die obligatorische Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Ansprüche, die aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude resultieren. Die Gebäudeversicherung hingegen übernimmt die Kosten, wenn das versicherte Gebäude beschädigt oder zerstört wurde.
Auch eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist in den meisten Kantonen obligatorisch und über die kantonale Gebäudeversicherung geregelt. In Uri, Schwyz und Obwalden können Sie selbst wählen, bei welcher Versicherung Sie diese abschliessen. Lediglich in Genf, im Tessin, im Wallis und im Kanton Appenzell Innerrhoden – ausgenommen im Bezirk Oberegg – besteht keine Versicherungspflicht für Feuer- und Elementarschäden.
Weitere wichtige Versicherungen
Risikoversicherung
Eine Risiko- oder Pflegerentenversicherung bewahrt Sie und Ihre Familie bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, bei Pflegebedürftigkeit oder im Todesfall vor den finanziellen Folgen – abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenslage. Damit stehen im Unglücksfall nicht Ihre finanzielle Selbstständigkeit und Ihr Eigentum auf dem Spiel.
Rechtsschutzversicherung
Rund ums Eigenheim kann es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die schnell hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Streitigkeiten, zum Beispiel mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, zusätzlich versichern und sich so für diese Situationen optimal schützen.
Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gerne über die Vorteile der Rechtsschutzversicherung unseres Partners CAP.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung springt in der Regel ein, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen oder dessen Eigentum beschädigen, zum Beispiel, wenn Sie beim Fussballspielen das Fenster der Nachbarin statt das Goal treffen oder wenn Sie mit dem Fahrrad einen Kratzer an einem fremden Auto hinterlassen. Sie gilt weltweit und in der Regel für alle, die im selben Haushalt leben – auch für Ihre Haustiere.
Die Hausratversicherung gilt für Ihre Einrichtung und Ihre Gegenstände im Haus. Sie schützt bei Feuer- und Elementarschäden, Wasserschäden, Diebstahl sowie Glasbruch. Der Versicherungsschutz gilt hierbei für den gesamten Hausrat, wobei im Falle eines Schadens der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert der Objekte ausgezahlt wird.
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Unsere Expertinnen und Experten von Swiss Life und Swiss Life Select beraten Sie gerne – an einem Ort Ihrer Wahl oder online.
Was Sie ausserdem absichern sollten
Langfristige Tragbarkeit
Unsere Faustregel lautet: Die Liegenschaftsaufwendungen (Hypothekarzins kalkulatorisch zu 5%, Amortisationen sowie Unterhalts- und Nebenkosten) sollten nicht mehr als ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Dies gilt auch für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall und in der nachberuflichen Zeit. Legt man einen aktuellen Hypothekarzins von 1,5% und den kalkulatorischen Zinssatz von 5% zugrunde, ergibt sich eine Differenz von 3,5%. Bei einer Hypothekarsumme von 500 000 Franken ermöglicht diese Zinsdifferenz ein Sparpotenzial von 15 000 Franken pro Jahr. Wir empfehlen: Legen Sie diese Zinsersparnisse zur Seite, zum Beispiel in Form eines Fondssparplans.
Umgebungsversicherung
Für grössere Grundstücke mit viel Fläche rund ums Gebäude sollten Sie auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Diese reguliert Schäden auf Ihrem Grundstück, im Garten oder auf der Terrasse, die in der Gebäudeversicherung nicht eingeschlossen sind: wenn etwa ein Sturm einen Baum fällt, Wildtiere Ihren Kräutergarten zerstören oder die Umzäunung beschädigt wird.
Die Umgebungsversicherung kann bei der Gebäudeversicherung als Zusatz eingeschlossen werden.
Erdbebenversicherung
Schwere Erdbeben sind in der Schweiz zwar äusserst selten, umso höher ist aber ihr Zerstörungs- und Schadenspotenzial. Mit einer Erdbebenversicherung sichern Sie sich für den Fall von Schäden am Gebäude nach einem Erdbeben ab. Dazu gehören Risse im Mauerwerk oder in der Fassade, statische Schäden und geborstene Leitungen, die in der Gebäudeversicherung nicht oder nur ungenügend versichert sind.
Die Erdbebenversicherung kann als Zusatz in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.