Die Prämien der Krankenkasse steigen an. Ein Vergleich der Anbieter und ein Wechsel der Grund- oder der Zusatzversicherung können sich lohnen. Swiss Life gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Grund- und zur Zusatzversicherung sowie zu den Franchisen des Schweizer Krankenkassensystems. So können Sie selbstbestimmt entscheiden, wo und wie Sie sich krankenversichern möchten.

Welche Krankenkasse ist für mich die beste und wie kann ich mich im Krankheitsfall optimal absichern? Wann sollte ich eine hohe Franchise wählen? Wann eine niedrige? Und welches Versicherungsmodell passt zu mir? Swiss Life erläutert einfach und unkompliziert die wichtigsten Infos zur Krankenkasse.

Krankenkasse in der Schweiz

Das Krankenkassensystem in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: der Grundversicherung und verschiedenen Zusatzversicherungen. Entsprechend können Sie die Krankenversicherung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Was sollte ich über die Grundversicherung wissen?

  • Leben Sie oder arbeiten Sie in der Schweiz, ist die Grundversicherung für Sie obligatorisch.
  • Der Krankenversicherer ist frei wählbar – Sie dürfen entscheiden, welcher Anbieter der richtige für Sie ist.
  • Wenn Sie die verfügbaren Grundversicherungen verschiedener Krankenkassen vergleichen wollen, hilft Ihnen der Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
  • Krankenkassen können Sie bei der Grundversicherung nicht ablehnen.
  • Den Anbieter Ihrer Grundversicherung können Sie jedes Jahr bis Ende November wechseln. Hier ist es wichtig, dass die Kündigung am letzten Arbeitstag im November eintrifft.
  • Zwar sind die Prämien der Anbieter unterschiedlich hoch, dennoch sind die Leistungen bei allen Anbietern der Grundversicherung gleich. Wie teuer Ihre Prämie ist, hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab.
  • Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind durch die Grundversicherung gedeckt. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie über diesen auch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Eine zusätzliche Unfalldeckung über die Grundversicherung ist dann nicht nötig.
     

Fragen zur Krankenkasse?

Lassen Sie sich von Swiss Life Select beraten, welches Versicherungsmodell am besten zu Ihnen passt.

Was ist eine Franchise?

Die Franchise ist ein Teil der Kostenbeteiligung, die jede erwachsene Person in der Schweiz pro Kalenderjahr an ihre Behandlungskosten leisten muss. Dabei haben die Versicherten die Wahl zwischen Franchisen über 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken. Damit übernehmen Versicherte mindestens die ersten 300 und höchstens die ersten 2500 Franken ihrer Behandlungskosten pro Kalenderjahr selbst.
 

Was bringt mir eine hohe Franchise?

Je höher die Franchise, desto günstiger die Versicherungsprämie. Sie fühlen sich fit wie ein Turnschuh und erwarten wenig medizinische Versorgung? Dann sollten Sie die Franchise lieber höher wählen und so bei ihrer monatlichen Prämie sparen.

Doch Vorsicht: Behalten Sie immer zur Sicherheit ein kleines Polster auf der Seite. Falls Sie unverhofft doch öfter zum Arzt müssen, sollten Sie in der Lage sein, die Franchise sorglos zu bezahlen.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der zweite Teil der Kostenbeteiligung und wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Kalenderjahres ausgeschöpft ist. Von da an übernehmen Sie nur noch zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, maximal aber 700 Franken pro Kalenderjahr. Dieser Selbstbehalt ist für alle gleich – unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Um die Krankenkasse (Grundversicherung) zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung bis spätestens zum 30. November des aktuellen Kalenderjahres kündigen. Hierbei ist es wichtig, dass die Kündigung am letzten Arbeitstag im November beim Versicherer eintrifft. Am besten machen Sie das per eingeschriebenem Brief oder per A-Post-Plus, so haben Sie einen Beweis dafür, dass Sie die gesetzlich festgelegte Frist eingehalten haben. Einige Krankenkassen akzeptieren auch Kündigungen per E-Mail. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem aktuellen Versicherer.

Nebst dem Krankenkassenwechsel gibt es auch die Möglichkeit, Ihre Franchise oder das Versicherungsmodell zu ändern. Eine Anpassung bzw. Reduzierung der Franchise müssen Sie bis zum 30. November melden, eine Erhöhung der Franchise bis zum 31. Dezember. Auch hier gilt, dass das Eintreffen der Änderung am letzten Arbeitstag des Monats erfolgen muss. Der Wechsel des Versicherungsmodells, zum Beispiel vom Hausarztmodell auf das Telmed-Modell beim bestehenden Versicherer, kann in der Regel zum 1. Januar geändert werden. Auch hier gilt die Regel des letzten Arbeitstags. Bei einigen Versicherern kann auch unterjährig gewechselt werden, prüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Versicherung.

Welches ist das richtige Versicherungsmodell für mich?

Es gibt verschiedene Varianten der obligatorischen Grundversicherung:

Freie Arztwahl (ambulant)

Wie der Name schon sagt: Bei der freien Arztwahl können Sie frei wählen, zu welchem Arzt Sie gehen möchten. Dies ist nur ambulant der Fall, nicht stationär. Bei akuten Kopfschmerzen können Sie zum Beispiel direkt zu einem Spezialisten gehen.

Vorteil: Kein anderes Versicherungsmodell ist flexibler. Bei freier Arztwahl hat man freien Zugang zu jedem Arzt im ambulanten Bereich.
Nachteil: Die freie Arztwahl ist die teuerste Variante.

HMO-Model

HMO steht für «Health Maintenance Organization», auf Deutsch «Gesundheitserhaltungsorganisation». Bei diesem Versicherungsmodell müssen Sie im Krankheitsfall immer zuerst eine bestimmte HMO-Praxis aufsuchen. Ausgenommen sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.

Vorteil: Sie profitieren von einem hohen Prämienrabatt.
Nachteil: Ihre Arztwahl ist eingeschränkt.

Hausarztmodel

Ihren Hausarzt finden Sie lässig und Sie möchten immer zuerst ihn aufsuchen, bevor Sie zu einem anderen Spezialisten gehen? Dann ist das Hausarztmodell die richtige Wahl für Sie. Auch hier sind Notfälle, Versorgung im Ausland, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt Ausnahmefälle – ansonsten sind Sie verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt zu gehen.

Vorteil: Sie profitieren von einem hohen Prämienrabatt und haben eine feste Ansprech- und Vertrauensperson.
Nachteil: Nicht alle Hausärzte können ausgewählt werden – hier hat die Krankenkasse Mitspracherecht.

Telmed-Model

Sie lieben Flexibilität und wollen ungebunden von den Öffnungszeiten einer Arztpraxis schnelle Hilfe erhalten? Dann ist das Telmed-Modell das Richtige für Sie. Bei Beschwerden melden Sie sich zuerst immer bei einer medizinischen Hotline. Diese steht Ihnen beratend zur Seite und empfiehlt Ihnen die nächsten Schritte. Falls sich Ihr Leiden nicht verbessert, können Sie dann zu einem Arzt gehen oder sich notfallmässig im Spital behandeln lassen.

Vorteil: Dies ist eine weitere Möglichkeit, um Prämien zu sparen. Und Sie können flexibel sein und rund um die Uhr eine medizinische Konsultation beanspruchen.
Nachteil: Eine Ferndiagnostik ist oft schwierig. Es gibt keine feste ärztliche Ansprechperson und keinen festen Hausarzt.

Unser Tipp

Die Versicherungsanbieter geben Ihnen die Möglichkeit, allfällige weitere Modelle zu berücksichtigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit einem persönlichen Beratungsgespräch mehr darüber zu erfahren.
 

Was sollte ich über Zusatzversicherungen wissen?

Nebst der obligatorischen Grundversicherung können Sie Ihre Krankenversicherung um diverse Zusatzversicherungen ergänzen, die zu Ihrem Lebensstil und Ihren Bedürfnissen passen.

Hier das Wichtigste zu den Zusatzversicherungen:

  • Zusatzversicherungen machen Ihren Schutz durch ambulante und Spitalversicherungen komplett.
  • Sie sind freiwillig.
  • Vor Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
  • Schliessen Sie die Zusatzversicherung ab, solange Sie fit und ohne Beschwerden sind – ansonsten gestaltet sich die Aufnahme schwieriger.
  • Anbieter von Zusatzversicherungen dürfen Sie ablehnen: Sind Sie bereits erkrankt, kann es sein, dass Sie abgelehnt werden oder dass es für die betreffende Krankheit Ausschlüsse gibt.
  • Eine Zusatzversicherung muss nicht beim Anbieter der Grundversicherung abgeschlossen werden. Es macht Sinn, die angebotenen Zusatzversicherungen verschiedener Krankenkassen zu vergleichen.
  • Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung, indem sie Leistungen versichern, die von der Grundversicherung gar nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Attraktive Zusatzversicherungen sind zum Beispiel Beiträge an Fitnessabos, Sehhilfen, Reise- und Schutzimpfungen und vieles mehr.
  • Die Kündigungsfristen variieren je nach Krankenkasse und Versicherungsvertrag, in der Regel beträgt sie drei Monate. Kündigungen sollten immer eingeschrieben und fristgerecht bei der Krankenkasse eingehen.
  • Bevor Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie vorbehaltslos bei einem anderen Versicherer aufgenommen wurden. Nur dann können Sie mit dem gewünschten Versicherungsschutz rechnen. Beachten Sie hierbei die Kündigungsfrist. In den meisten Fällen muss die Zusatzversicherung bis zum letzten Kalendertag im September gekündigt werden.

Das Schweizer Gesundheitssystem bietet viele Optionen, die Krankenversicherung auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Lebensstil finanziell selbstbestimmt anzupassen. Informieren Sie sich daher, welche Art der Grundversicherung und welche Zusatzversicherungen für Sie Sinn machen.
 

Wir beraten Sie gerne zur Krankenkasse

Wir helfen Ihnen gerne. Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch finden wir die beste Lösung, die zu Ihnen passt.

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