In den vergangenen Jahren wurde die Schweiz mehrfach von heftigen Unwettern getroffen – teils hinterliessen Hagel, Sturm und Blitz an Gebäuden enorme Schäden. Unwetterschäden lassen sich kaum vermeiden. Bleiben Sie dennoch selbstbestimmt: Mit passenden Versicherungen decken Sie immerhin Kosten und verhindern finanzielle Schäden.

Blitzeinschlag, Starkregen, Hagelsturm, Lawine, Steinschlag, Erdbeben, Sturmböen:
Wenn die Natur zuschlägt und Schäden verursacht, sprechen Expertinnen und Experten von einem Elementarschaden. Da die Natur unberechenbar ist, treten solche Elementarschäden meist sehr unverhofft auf und können kaum verhindert werden. Unwetter hinterlassen nicht nur materielle Schäden, sondern letztlich auch finanzielle.

Die Hausratversicherung deckt Elementarschäden

Eine Hausratversicherung versichert unter anderem Ihren Hausrat vor Elementarschäden, etwa wenn Hochwasser im Keller Ihre Büchersammlung zerstört oder Ihr Rasenmäher durch heftigen Hagel unbrauchbar wird. Mit Hausrat sind alle Gegenstände gemeint, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.

Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für alle Personen mit eigenem Haushalt – egal ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen. Da ein Haushalt durchschnittlich 10 000 Objekte umfasst, sollte die Versicherungssumme hoch genug sein und regelmässig überprüft werden. So verhindern Sie, dass im Schadenfall die versicherte Summe zu tief ist und nicht den ganzen Schaden deckt.

Die Hausratversicherung deckt bei Unwetterschäden auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung und
Notunterkünfte, falls das eigene Zuhause zwischenzeitlich unbewohnbar ist.

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Die Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden am Eigenheim

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, ist eine Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch (Ausnahmen sind GE, TI, VS, AI). Die Gebäudeversicherung deckt die Elementarschäden, welche am Gebäude und an daran fix verbauten Teilen entstehen, etwa durch Sturmböen weggewehte Dachziegel und beschädigte Sonnenstoren, das Trocknen des überschwemmten Kellers oder Hagelschäden bei den Dachfenstern. Kurz gesagt: alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen.
Mieterinnen und Mieter benötigen keine Gebäudeversicherung.  

Wie können Sie sich sonst noch vor Unwetter schützen?  

Wetteralarm aktivieren

Die Wetter-App der kantonalen Gebäudeversicherungen warnt Sie kostenlos bei aufkommenden Unwettern. 

www.wetteralarm.ch

Gefahrenzone kennen

Finden Sie heraus, wie gefährdet Ihr Standort für Naturgefahren ist und bereiten Sie sich entsprechend vor.

www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Alertswiss-App nutzen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz alarmiert Sie über die App umgehend, wenn Gefahr besteht.

www.alert.swiss/de/app.html

Wie schützen Sie Ihr Hab und Gut vor Naturgefahren?

Lassen Sie sich beraten, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt.

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