Wer sich das Ja-Wort gibt, sagt auch Ja zu neuen Regeln bei Steuern, AHV und Vorsorge. Was ändert sich finanziell? Wo lauern Risiken, wo Chancen? Wir geben einen hilfreichen Überblick – für eine finanziell selbstbestimmte Zukunft zu zweit.

Darum geht’s

Eine Hochzeit ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen. Das Ja-Wort bringt einige Änderungen mit sich:

  • Verheiratete Paare haben im Todesfall eine bessere Absicherung, sie haben Anrecht auf Leistungen aus AHV, Pensionskasse und Säule 3a, sowie einen gesetzlich geregelten Erbanspruch, bei dem grundsätzlich keine Erbschaftssteuer gilt.
  • Bei einem Ehepaar ist die wirtschaftliche schwächere Eheperson bessergestellt.
  • Nachteilig sind bei einer Heirat meist höhere Steuern sowie tiefere AHV-Renten im Alter aufgrund der Plafonierung (150% AHV-Maximalrente).
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Vorteile Heirat

Leistungen im Todesfall

Verheiratete Paare sind besser abgesichert, wenn der schlimmste Fall eintritt. Wenn eine der beiden Personen stirbt, erhält die hinterbliebene Ehepartnerin bzw. der hinterbliebene Ehepartner in der Regel Leistungen aus der staatlichen, der beruflichen und, falls vorhanden, auch der privaten Vorsorge. Im Konkubinat lebende Paare haben hier keinen automatischen Anspruch.

Aus der 1. Säule (AHV) erhält die verbliebene Person gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen Hinterlassenenleistungen. Aus der 2. Säule, der Pensionskasse, wird eine Hinterlassenenrente oder eine Abfindung ausgezahlt. Dies hängt davon ab, ob es unterhaltspflichtige Kinder gibt, sowie vom Reglement der Pensionskasse. Bei der 3. Säule hat die hinterbliebene Eheperson ebenfalls finanzielle Vorteile bei der Säule 3a, der gebundenen Vorsorge. Im Todesfall wird die hinterbliebene Eheperson an erster Stelle begünstigt

Besteht kein qualifiziertes Konkubinat – also weder eine Lebensgemeinschaft von über fünf Jahren noch gemeinsame Kinder –, kann der Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin unter Umständen dennoch vor den Eltern oder Geschwistern anspruchsberechtigt sein. Voraussetzung dafür ist jedoch ein entsprechendes Testament. Unabhängig davon sollte bei der Pensionskasse sowie bei der 3. Säule in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung erfolgen, in der die begünstigte Person klar benannt wird.

Unverheiratete Paare sind bei einem Todesfall weniger abgesichert. Bei der 1. Säule gehen sie leer aus, und bei der 2. Säule kommt es auf das Reglement der Pensionskasse an. Bei der Säule 3a ist der Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin nur dann begünstigt, wenn es sich um ein «qualifiziertes Konkubinat» handelt. Qualifiziert bedeutet, dass das Paar mehr als fünf Jahre in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat oder ein gemeinsames Kind hat.  

Ein frisch verheiratetes Paar verlässt das Standesamt über eine Steintreppe. Die Braut trägt ein weisses Spitzenkleid und hält einen Strauss rosa Rosen in der Hand. Sie hat lange, gelockte, blonde Haare mit einem weissen Schleier. Beide strahlen sich an und halten einander fest, während sie die Treppe runterlaufen. Die Architektur des Gebäudes im Hintergrund wirkt klassisch mit hellen Säulen und grossen Fenstern.

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Geregelter Erbanspruch und grundsätzlich keine Erbschaftssteuer

Bei der Erbschaftssteuer haben Verheiratete in der Schweiz ebenfalls Vorteile. Je nach Kanton sind die Steuern für Erbschaft und Schenkung um einiges tiefer, in der Regel ist die verbleibende Eheperson sogar von der Erbschaftssteuer befreit. Zudem haben sie einen gesetzlich geregelten Erbanspruch.

Für Konkubinatspaare sieht das Erbrecht keinen Erbanspruch vor; Konkubinatspartner und -partnerinnen können sich aber testamentarisch gegenseitig als Erben einsetzen. Wichtig: In den meisten Kantonen unterliegen Konkubinatspartner und -partnerinnen hohen Erbschaftssteuern. Diese Steuerbelastung lässt sich mit einer frühzeitigen und umsichtigen Planung deutlich reduzieren.

AHV-Splitting

Die Einkommen aus den gemeinsamen Ehejahren werden geteilt und den beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte angerechnet. Dadurch erhöht sich die AHV-Rente der Person mit tieferem Einkommen, während die besserverdienende Person eine entsprechende Reduktion in Kauf nehmen muss.

Bei einem Konkubinatspaar erfolgt kein AHV-Splitting.

Pensionskassensplitting bei Scheidung

Bei einer Scheidung erfolgt nebst der güterrechtlichen Auseinandersetzung auch das Pensionskassen-Splitting: Jede der Ehepersonen erhält jeweils die Hälfte der während der Ehedauer angesparten Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben. 

Bei der besserverdienenden Person führt dies zu einer Reduktion ihres Vorsorgeguthabens, während die wirtschaftlich schwächere Person davon profitiert.

Anders sieht das im Konkubinat aus: Bei einer Trennung erfolgt keine güterrechtliche Auseinandersetzung und auch kein Splitting der ersten oder der zweiten Säule.

Die Braut steht im Vordergrund eines Pavillons, leicht zur Seite gewendet, mit verträumtem Blick. Sie trägt ein elegantes Kleid mit Tüllärmeln und eine Haarverzierung. Im Hintergrund steht der Bräutigam in Anzug und Fliege, die Hände vor dem Körper gefaltet.
Die Braut steht im Vordergrund eines Pavillons, leicht zur Seite gewendet, mit verträumtem Blick. Sie trägt ein elegantes Kleid mit Tüllärmeln und eine Haarverzierung. Im Hintergrund steht der Bräutigam in Anzug und Fliege, die Hände vor dem Körper gefaltet.
Das Brautpaar steht lachend vor einer Villa. Der Bräutigam öffnet eine Champagnerflasche, aus der der Schaum in hohem Bogen spritzt. Die Braut streckt ihren Arm in die Luft. Der Moment wirkt ausgelassen, fröhlich und leicht.
Das Brautpaar steht lachend vor einer Villa. Der Bräutigam öffnet eine Champagnerflasche, aus der der Schaum in hohem Bogen spritzt. Die Braut streckt ihren Arm in die Luft. Der Moment wirkt ausgelassen, fröhlich und leicht.

Nachteile Heirat

Steuern

In den meisten Fällen zahlen Verheiratete höhere Steuern, denn sie werden im Unterschied zu Konkubinatspaaren gemeinsam besteuert. Zwar profitieren Ehepaare von einem günstigeren Steuertarif für Verheiratete, allerdings wird das Einkommen von beiden zusammengelegt, was zu einer höheren Steuerprogression führt.

Bei Ehepaaren, bei denen nur eine Person ein hohes Einkommen hat, geht die Rechnung aus finanzieller Sicht auf. Bei gutverdienenden Heiratspaaren sieht das anders aus. Hier werden die Steuern wegen der stark progressiven Besteuerung um einiges höher ausfallen. Wenn Ehepaare über 10% mehr direkte Bundessteuern zahlen, spricht man sogar von einer sogenannten «Heiratsstrafe».

Kürzung der AHV-Rente

Sobald die zweite Eheperson ihr Referenzalter erreicht und damit einen eigenen AHV-Rentenanspruch geltend macht, wird die Gesamtleistung plafoniert: Die beiden Einzelrenten sind zusammen auf maximal 150% der AHV-Maximalrente gedeckelt. Bei unverheirateten Paaren werden die beiden Einzelrenten nicht gekürzt. In totalen Zahlen bedeutet dies, dass Paare mit Trauschein maximal CHF 45 360 erhalten, wohingegen im Konkubinat lebende Paare bis zu CHF 60 480 beziehen können (Stand 2025). 

Kosten bei einer Scheidung

Sollten Sie sich scheiden lassen, können die Kosten sehr hoch werden, insbesondere bei Familien mit Kindern. Die finanziellen Folgen einer Scheidung können zu Streitgesprächen führen und damit einhergehend zu hohen Anwaltskosten.

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Tabelle mit den Vorteilen und Nachteilen bei Ehe und Konkubinat.
Tabelle mit den Vorteilen und Nachteilen bei Ehe und Konkubinat.

 Bildquelle: Die gezeigten Bilder stammen von der Hochzeitsfotografin Trice Gantner

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